Was tun, wenn ein Kunde nicht zahlt?
Kategorie: geld verdienen
Rechnungen schreiben ist wenn man sich als Freelancer versucht eine tolle Sache, denn in den meisten Fällen hat man 14 Tage später sein Geld. Was aber tun, wenn das eben nicht der Fall ist und der Kunde nicht innerhalb der Zahlungsfrist überwiesen hat?
1. Konversation
Der erste Schritt besteht immer darin mit dem Kunden zu reden, dabei fallt ihr am besten nicht mit der Tür ins Haus sondern geht eher subtil vor. In den meisten Fällen, das ist zumindest meine Erfahrung, lässt sich eine schnelle Lösung finden, bei dem die Rechnung auch bezahlt wird.
2. Zahlungserinnerung
Bei Wiederholungstätern oder wenn das Gespräch nicht erfolgreich ist, schickt ihr als nächstes eine Zahlungserinnerung. Im besten Fall finde das Ganze schriftlich statt und das gilt jetzt wieder allgemein ist die Erinnerung betont freundlich gehalten.
Rechtlich gesehen ist eine solche Zahlungserinnerung soweit ich weiß aber schon als die erste Mahnung zu sehen.
3. Die Mahnung
Wenn auch die Zahlungserinnerung nicht zum begleichen der Rechnung führt, bleibt einem nichts mehr viel übrig, als eine Mahnung zu schreiben. Gemein hin werden bei Mahnungen drei Stufen eingehalten, wofür es generell aber keine gesetzliche Grundlage gibt.
Das schreiben einer Mahnung bedeutet rechtlich, dass der Kunde von nun an in Verzug gerät und man Anspruch auf Verzugszinsen hat. Das sind bei Handelsgeschäften 8% und bei Verbrauchsgeschäften 5%, sofern nicht anders vereinbart.
Da wie unter Punkt 2 schon geschrieben bereits die Zahlungserinnerung als Mahnung gilt, bedeutet dies, dass bei der ersten Mahnung bereits Verzugszinsen berechnet werden können. Ohne eine Mahnung gerät ein Kunde nach 30 Tagen automatisch in Verzug. Das wichtigste bei einer Mahnung ist, dass der Ton unmissverständlich ist, so das der Kunde merkt, dass es einem ernst ist.
Je nach Stufe der Mahnung sollte der Ton immer bestimmter werden und ich würde sogar sagen, für Höflichkeitsfloskeln ist kein Platz in der Mahnung.
Wenn der Kunde jetzt zahlt und ihr ihn weiterhin behalten wollt, dann würde ich euch empfehlen eventuell ein Guthabenverfahren mit ihm zu vereinbaren, um weitere kKomplikationen wenn Möglich zu vermeiden. Das ist natürlich nur möglich, wenn es sich nicht um eine einmalige Dienstleistung handelt.
4. Anwaltsschreiben
Sollten weder Gespräche noch Mahnungen geholfen haben, bleibt euch nur noch der Weg zu einem Anwalt. Vorher würde ich zumindest mit aber überlegen, ob die Kosten und er Aufwand sich lohnen. Wenn es z.B. nur um eine ausstehende Rechnung von 100€ geht, macht es denke ich eher weniger Sinn.
Dass schwerste an dieser Stelle ist, einen Anwalt des Vertrauens zu finden, an den man sich in solchen Situationen wenden kann. Genau an diesem Punkt hängt es bei mir im übrigen auch, solltet ihr also Anwalt sein oder einen guten Kennen, würde ich mich über Tipps freuen.
In den meisten Fällen wirkt schon der Briefkopf eines Anwalts wahre Wunder um den Kunden wieder auf den „rechten“ Weg zu führen. Da er unmissverständlich den Nachdruck der Forderung unterstreicht und zeigt auch, dass es einem wirklich ernst ist.
Es zeigt, dass man bei nicht Zahlung auch ein Verfahren einleiten würde.
Sofern euer Kunde einigermaßen logisch denkt, wird er die Rechnung spätestens jetzt begleichen um weitere Kosten einer Klage und eines Verfahrens zu vermeiden.
Ist das nicht so, so kann der aufgesuchte Anwalt gleich Klage einreichen. Ich für meinen Teil musste so weit aber noch nicht gehen.
Die Anwaltskosten sind immer abhängig von dem Streitwert der geschuldet wird. Wenn ihr euch vorher schon einmal grob über die Kosten informieren wollt, könnt ihr diesen Anwaltskostenrechner nutzen.
5. Die Klage
Ich denke sobald ihr diesen Schritt geht, liegt euch nicht mehr viel daran den Kunden zu halten, denn wenn ihr ihn verklagt, ist er sicher nicht mehr lange euer Kunde. Alleine eine Klageschrift kann ja schon in manchen Fällen als extrinsische Motivation dienen, die Kosten zu begleichen um weitere Kosten durch ein verlorenes Verfahren zu vermeiden.
Ihr solltet euch aber auch bewusst sein, dass das Verfahren vom Ausgang her offen ist. Solltet ihr gewinnen erhaltet ihr einen „Titel“ gegen den Schuldner der 30 Jahre lang vollstreckt werden kann. Eine solche Vollstreckung kostet aber auch erst einmal und muss von euch vorgestreckt werden.
Vor Gereicht kann es noch zu so einigen Unwägbarkeiten kommen, über die ihr euch vorher von eurem Anwalt aufklären lassen solltet. So bringt euch ein Titel z.B. gar nichts, wenn der Schuldner insolvent wird, bevor ihr an euer Geld komme könnt.
Jetzt wo ich so viel über dieses Thema in der Theorie geschrieben habe würde ich gerne wissen, ob ihr schon Erfahrungen in einem der Bereiche gemacht habt und eure Erfahrungen mit uns teilen wollt. Über Kommentare würde ich mich also wie immer freuen.
Dieser Artikel stellt allerdings keine Rechtsberatung dar, sondern lediglich eine Zusammenstellung von Informationen zu diesem Thema.
Sensei
Gepostet am: 2. 5. 2010



