Impressumspflicht
Wir haben uns entschieden euch einen kleinen Diskurs über die Impressumspflicht zu bieten. Sie betrifft praktisch jeden Webmaster da der Begriff der “Geschäftsmäßigkeit” sehr weit ausgelegt werden kann.
Seit dem 1.3.2007 regeln das Telemediengesetz (TMG) und der Staatsvertrag über Rundfunk und Telemedien (RStV) die Anforderungen an das Impressum einer Webseite in § 5 TMG und § 55 RStV.
Von der Impressumspflicht ausgenommen ist nur, wer seine Website zu ausschließlich privaten oder familiären Zwecken nutzt (§ 55 I RStV), alle anderen setzen sich durch das nicht beachten der gesetzlichen Regelung dem Risiko einer Abmahnung aus.
Damit man sicher sein kann, dass man nicht unter die Impressumspflicht fällt sollte man folgende Punkte erfüllen:
- Die Inhalte sind Passwortgeschützt und werden nur an Bekannte oder Verwandte weitergegeben.
- Die Inhalte betreffen nur den engsten persönlichen Lebensbereich, bei denen keiner ein berechtigtes Interesse an der Identität des Verfassers hat (das berechtigte Interesse dritter kann aber schnell geweckt werden, ihr solltet also sichergehen das dies so ist).
- eventuell, wenn der Verfasser ausdrücklich der Erfassung durch Suchmaschinen in der robots.txt geblockt, oder in den Meta-Tags widersprochen hat und der Inhalt aus dem persönlichen Bereich stammt.
Unter die Impressumspflicht fallen nach dem Telemediengesetz §5 alle Anbieter geschäftsmäßiger – in der Regel gegen Entgelt angebotener – Telemedien. Darunter Fallen auch Webseiten, welche Werbebanner z.B. aus dem Google AdSense-Programm auf ihrer Webseite schalten.
Eine eingeschränkte Impressumspflicht herrscht dann vor, wenn die Inhalte nicht rein persönlichen Belangs sind, aber auch keine Umsatzabsichten (z.B. durch Werbung) auf der Seite vorhanden sind. Bei der eingeschränkten Impressumspflicht sollten Name und Anschrift im Impressum angegeben sein.
Impressumspflicht für Blogger?
Wie im lawblog (Quelle unten) beschrieben, wird auch Weblogs, welche über Wochen & Monat betrieben werden ein nachhaltiges Handeln zugeschrieben, und fallen somit unter die geschäftsmäßig Betriebenen Angebote. Insofern müssen auch bei privaten Weblogs mindestens Name, Anschrift und die Angabe einer Email-Adresse Pflicht.
Wir hoffen euch hier schon mal einen kurzen Anriss geben zu können. Das Thema wird denke ich oftmals auch unterschätzt, ein fehlendes Impressum kann theoretisch mit Bußgeldern von bis zu 50.000€ veranschlagt werden.
Für nähere Informationen schaut euch doch auch gerne die beiden unten angegebenen Quellenangaben an.
Quelle & mehr Infos:
Euer netheweb.de Team


Mich nervt diese Impressumspflicht total. In Österreich klappt’s ja schließlich auch ohne.
ist doch ok so, ich denke wer nichts zu verbergen hat kann sein Impressum zeigen. Ist für mich auch eine Frage des Vertrauens in die jeweilige Webseite.
[...] Impressumspflicht – ein kleiner Diskurs zum Thema [...]
wie genau meist du das jetzt?
[...] Das ist laut Telemediengesetz nicht möglich, ich verweise an dieser Stelle auf den Artikel Impressumspflicht auf diesem Blog. Was jetzt kommt, ganz klar ist es noch nicht, vermutlich wird er aber zwei [...]
[...] hängt jetzt von euch ab, hier sind noch einige Artikel von uns, die euch weiterhelfen sollten: – Die Impressumspflicht – Social Bookmarking – 20 Monetization Wege – Top 15 AdSense Fehler Für das Geld verdienen mit [...]
Komischerweise findet man im Internet haufenweise verschiedene Meinung zu den ganzen Auslegungen. Schon ein wenig nervtötend, und ebenso verwirrend das Ganze ..